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Philosophie

Unsere  Arbeitsphilosophie ist vollumfänglich auf die Zielvorstellung der individuellen Klienten bezogen und orientiert sich ausschließlich an Ihren Interessen. Die fachliche Professionalität und profunde Aufarbeitung von Sachverhalt und Rechtsfragen, die Auswertung aller Beweismöglichkeiten und auch das “Hineindenken” in den Gegner  liefern das Fundament, auf dem die individuelle Strategie und Vorgehensweise im konkreten Rechtsfall fußt.

Im KFZ-Schadenfall bedeutet dies: schnellstmögliche Haftungsübernahme und Reparaturfreigabe zu erwirken und sodann die ungekürzte Abrechnung des Reparatur-/Totalschadens/fiktiven Abrechnung und der Mietwagenkosten zu realisieren.

Das Ziel  bei alledem: Mehrwert für den Klienten. Am Ende sollte die Mandantin/ der Mandant sagen können, dass sich die Beratung, Betreuung und Vertretung durch unsere Kanzlei gelohnt hat und ihre/seine Erwartungen erfüllt oder besser noch übertroffen worden sind.

Um von fachlicher Seite her die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, investieren wir  z.B. in ständige Weiterbildung und die Beschränkung und Spezialisierung auf wenige Rechtsgebiete sowie die profunde Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt und den Beweismöglichkeiten, beginnend im Beratungsgespräch.  Diese Kompetenzaspekte verbinden wir mit dem Servicegedanken eines professionellen Dienstleisters: Schnelle Bearbeitungszeit, kurze Rückrufzeiträume, flexible Termingestaltung, klare Kostenstruktur.

 Schwerpunkt  unserer  Tätigkeit ist

  •    die profunde Unfallschadenabwicklung und das Verkehrsrecht

die schnelle und umfassende Regulierung Ihres Verkehrsunfalles mit allen Beteiligten unter Durchsetzung Ihrer tatsächlichen Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers  ist das Ziel der anwaltlichen Unfallschadenabwicklung. Schwerpunkt ist die rechtliche Auseinandersetzung mit den Versicherungen, die die berechtigten Ansprüche oftmals erst nach Einschaltung eines Spezialisten regulieren.

  • das Opferrecht.

 Zu dieser sensiblen Tätigkeit gehört die Nebenklagevertretung im Strafprozess z.B. nach Körperverletzungen, Überfällen, Raub, Vergewaltigungen, Missbrauchsdelikten genauso,  wie die Beratung über und die Einleitung von Adhäsions- und/oder zivilrechtlichen Schadensersatz- und  Schmerzensgeldverfahren und Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz.

  • Schadensersatzrecht  und Personenschadensrecht

  Geltendmachung  und Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen: z.B. bei Pflichtverletzungen aus Verträgen, nach Unfällen, nach Persönlickeitsrechtsverletzungen, nach strafrechtlichen Übergriffen etc. 

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Soforthilfe: Severinskirchplatz 12, 50678 Köln, Ruf ( 0221 ) 9465 9067, FAX ( 0221 ) 9465 9062, Mobil ( 0177 ) 8066012 info [at] kanzlei-pflueger.com

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