Unfallregulierung
Ihr Fall ist uns wichtig
Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Verkehrsrechts. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das KFZ-Schaden- und Personenschadenrecht, das Schmerzensgeldrecht und die Verteidigung im Verkehrsstrafrecht und im Bußgeldverfahren.
Unfallschadenrecht
Nach dem Unfall sind die allermeisten Geschädigten auf sich gestellt und überfordert. Um optimale Entschädigung zu erhalten, ist professionelle anwaltliche Hilfe erforderlich.
Lesen Sie hier warum Sie Verkehrsunfälle immer mit anwaltlicher Hilfe regulieren sollten.
Wir verhandeln und regulieren für unsere Mandanten Sach- und Personenschäden mit den gegnerischen Haftpflichtversicherungen auf hohem fachlichen und strategischem Niveau. Wir stehen unseren Mandanten dabei jederzeit über Internet, Telefon und Notrufnummer zur Verfügung. Die Unfallabwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung erfolgt effizient und nachdrücklich.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die auch den Schadensersatzrechtsschutz umfasst ? Dann sind die Kosten für den eigenen Anwalt, für Prozesse und Gegneranwälte in der Regel voll versichert.
Aber auch wenn Sie keine Rechsschutzversicherung haben, kann unsere Einschaltung für Sie kostenlos sein. Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten haben, trägt die gegnerische Versicherung unsere Kosten im Rahmen der Regulierungsquote.
Verteidigung im OWi- und Strafverfahren
Ohne einen versierten Verkehrsrechtsverteidiger kann das OWi- Verfahren oder das Strafverfahren teuer und schmerzhaft werden, vor allem, wenn Führerscheinmaßnahmen drohen.


