Verhalten im “Unfall” Fall

Der Unfall ist eine sehr spezielle Ausnahmesituation, denn das “richtige Verhalten” fordert den Beteiligten in Anbetracht des möglichen Schockzustandes einiges ab. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich einen Merkzettel vorbereiten und ins Handschuhfach legen. Für den -hoffentlich niemals eintretenden- Schadensfall können Sie sich dann an dem Merkblatt orientieren. Alle weiteren Ausführungen fußen auf der Praxiserfahrung, dass derjenige der “Recht hat” noch lange nicht immer “Recht kriegt”. Wenn der Anspruchsteller scheitert, scheitert er meistens an den Anforderungen des Beweisrechts. Es gilt nämlich im gesamten Zivilprozess der Grundsatz, dass derjenige, der sich einer für ihn günstigen Tatsache berühmt, diese auch beweisen können muss. Damit sind wir direkt “mittendrin” in der Unfallsituation. Denn zu keinem Zeitpunkt kann Beweissicherung so gut betrieben werden, wie eben im aktuellen Zeitpunkt, an dem es geschieht. Je mehr Details Sie im Unfallzeitpunkt aufnehmen und dokumentieren, umso leichter fällt es vielleicht hernach die für Sie günstigen Tatsachen zu beweisen. Vielleicht war ein Verkehrsschild umgeknickt oder von Zweigen verdeckt ? Ist der Anspruchgegner vielleicht über eine durchgezogene Linie abgebogen oder sind Anzeichen dafür ersichtlich ? Welche “Sprache” sprechen die Beschädigungen an den beteiligten Fahrzeugen ? Gerade aus dem Beschädigungsbild kann ein versierter Gutachter mit oftmals erstaunlicher Präzision Aussagen zum Unfallhergang machen. Nachfolgend finden Sie eine kleine Liste von “Sachen, die sie abfragen sollten”, wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden.


  • Polizeipräsenz Rufen Sie immer dann die Polizei hinzu, wenn nicht augeschlossen werden kann, dass der Gegner den Unfall mindestens mitverursacht hat. Das Hinzurufen der Polizei dient beweissicherungsrechtlichen Aspekten. Die Polizei wird den Unfall nämlich aufgrund des sich ihr bietenden Spurenbildes aufnehmen und sodann schon vor Ort entscheiden, wer als UB01 (Unfallbeteiligter 01) und 02 aufgenommen wird. Dies ist unbestreitbar ein Präjudiz für die regulierenden Haftpflichtversicherungen. Darüber hinaus fertigt die Polizei eine Unfallskizze, sichert die Zeugen. Selbst wenn der Unfallgegner anbietet vor Ort ein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben, bindet dies nicht die dahinter stehende Haftpflichtversicherung.
  • eigene Beobachtungen
  • - … trotzdem sollten Sie sich nicht auf die Polizei verlassen. Sie sind selber aufgerufen, alles zu dokumentieren, was Ihnen wichtig erscheint. Zu diesem Zweck haben Sie immer einen Fotoapparat im Handschuhfach und eine Checkliste von Daten, die Sie abfragen sollten.

  • anwesende Zeugen
  • - Notieren Sie sich Namen und Anschrift von anwesenden Zeugen, selbst wenn diese nur “Knallzeugen” gewesen sind. Zeugenaussagen unbeteiligter Dritter haben vor Gericht grundsätzlich sehr hohen Beweiswert. Je mehr Zeugen sie für “Ihre Sache” bennennen können, umso besser.

  • Notieren Sie sich
  • Ihre Geschwindigkeit und Fahrtrichtung vor dem Unfall und skizzieren sie schon einmal vor Ort kurz, wie es Ihrer Ansicht nach zum Unfall kam. Schätzen Sie die Geschwindigkeit des gegnerischen Fahrzeuges ein, befragen Sie ruhig den gegnerischen Fahrer und notieren Sie sich die Antwort .

  • keine Aussage zu machen
  • Machen Sie keine eigene Aussage gegenüber der Polizei, wenn Sie der Ansicht sind, den Unfall wenigstens mitverursacht haben zu können. Überlassen Sie die detaillierte Einlassung Ihrem Rechtsanwalt.

  • Notieren Sie sich
  • die sichtbaren Beschädigungen und machen Sie vor Ort schon Fotos davon. Fotografieren Sie auch die unmittelbare Örtlichkeit.

  • Müssen Sie ihren PKW von der Straße wegsetzen, ohne, dass die Polizei schon vor Ort ist, markieren Sie dessen Postion und die Position des gegnerischen Fahrzeugs mit Kreide (ist im Verbandskasten) und fotografieren Sie Ihre Markierungen.