KFZ-Schaden: OLG Düsseldorf v. 16.06.2008, 1 U 246/07 UPE Aufschlag auch bei fiktiver Abrechnung

Nach der wohl herrschenden Meinung können prozentuale Aufschläge auf Ersatzteilpreise auch bei der fiktiven Abrechnung verlangt werden, wenn und soweit sie regional üblich sind. Dann machen sie den erforderlichen Reparaturaufwand aus, der für die Behebung des Fahrzeugschadens erforderlich ist. Dieser Auffassung schließt sich der Senat an (s. auch Senatsurteil vom 25.06.2001, 1 U 126/00, NZV 2002, 87 = DAR 2002, 68, das dem nicht entgegensteht). Ebenso Kammergericht Berlin, Urt. v. 10.09.2007, 22 U 224/06.